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  • 06.03.13

    Environics signs the agreement with Estonian Environmental Inspectorate for delivery of Mobile Radiation Measurement Laboratory

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  • 04.03.13

    Environics delivers ChemPro100i Handheld Chemical Detectors and training simulators to Belgian Army

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  • 04.03.13

    Environics delivers ChemPro100i Handheld Chemical Detectors to local Civil Defence organisations in Turkey

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1. Für Lieferungen und Leistungen, die die Environics-IUT GmbH für Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder für öffentlich-rechtliche Sondervermögen ausführt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Environics-IUT GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Es sei denn, die Environics-IUT GmbH hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Environics-IUT GmbH in Kenntnis von abweichenden Bedingungen des Kunden Lieferungen und/oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Leistungsumfang

2.1. Angebote der Environics-IUT sind stets freibleibend. Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn diese schriftlich durch die Environics-IUT GmbH bestätigt wurden.

2.2. Für den Leistungsumfang sind die beiderseitigen Erklärungen maßgeblich. Gewichts- und Maßangaben in Prospekten und Angeboten erfolgen nach bestem Wissen. Zumutbare Abweichungen der Ausführungen und Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Angebotene Softwareprogramme und –module beschränken sich auf die Beschreibung im Leistungsverzeichnis. Weiterhin bleibt die Verwendung von neuwertiger oder neuwertig aufgearbeiteten Teilen vorbehalten.

2.3. Jeder Verweisung auf technische Normen stellt lediglich eine Leistungsbeschreibung dar, sofern die Environics-IUT GmbH nicht ausdrücklich die Gewähr in Form einer Garantieverpflichtung für das Einhalten dieser technischen Norm übernimmt. Werden bei Abschluss des Vertrages bezüglich des Vertragsgegenstandes Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien abgegeben, so bedürfen diese der Schriftform.

2.4. An Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Daten, Informationen und Unterlagen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behält sich die Environics-IUT GmbH alle Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk, einschließlich Verladung im Werk zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Verpackung und Entladung sind nicht im Preis enthalten.

3.2. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, bei Erhalt ohne Abzug in der vereinbarten Währung zu bezahlen. Kosten der Zahlung gehen zu Lasten des Kunden.

3.3. Die Environics-IUT GmbH behält sich vor, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 50 v. H. des Rechnungswertes zu verlangen.

4. Versand, Verpackung, Gefahrübergang

4.1. Soweit nicht anders vereinbart, liefert die Environics-IUT GmbH ab Werk, ausschließlich Verpackung.

4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Kunden über. 4.3. Nimmt die Environics-IUT GmbH im Rahmen des Liefervertrages die Montage und/oder Inbetriebnahme der Liefergegenstände vor, so geht die Gefahr mit der Inbetriebnahme auf den Kunden über.

5. Lieferung und Lieferzeit

5.1. Die Einhaltung der Frist für Lieferungen und Leistungen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen der Environics-IUT GmbH sowie dem Kunden geklärt sind und der Kunde ihm zu beschaffende Unterlagen, sonstigen Beistellungen, Genehmigungen oder Freigaben oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist die nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

5.2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.

5.3. Die Frist für Lieferungen und Leistungen verlängert sich angemessen im Fall höherer Gewalt.  

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten und/oder eingebauten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Tilgung aller, auch künftiger, Forderungen aus der Geschäftsverbindung zum Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – Eigentum der Environics-IUT GmbH, auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichneten Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von Environics-IUT.

6.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Environics-IUT GmbH zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung und Rücktritt vom Vertrag berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt die Environics-IUT GmbH mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

6.3. Pfändungen, Beschlagnahmen und sonstige Verfügungen und Eingriffe durch Dritte hat der Kunde der Environics-IUT GmbH unverzüglich mitzuteilen.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Environics-IUT GmbH umfassend zu unterstützen, um die Eigentumsrechte der Environics-IUT GmbH an dem Liefergegenstand nach der nationalen Rechtsordnung des Liefer- und Bestimmungsortes im Sinne der vorstehenden Vereinbarungen zu schützen.

7. Mängelrüge

7.1. Der Kunde hat Lieferungen unverzüglich nach Eingang zur Feststellung von Fehlmengen und Transportschäden zu prüfen. Im Fall eines Transportschadens ist ein Schadensprotokoll zur Sicherung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen das Transportunternehmen anzufertigen. Dieses Protokoll ist der Environics-IUT GmbH sofort auszuhändigen.

7.2. Mängel können innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich geltend gemacht werden, es sei denn, der betreffende Mangel ist nicht offensichtlich. Versteckte Mängel sowie eine mangelhafte Ausführung von sonstigen Leistungen sind der Environics-IUT GmbH unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich mitzuteilen.

8. Mängelhaftung

8.1. Liegt ein Mangel an Lieferungen oder Leistungen der Environics-IUT GmbH vor und wurde dieser rechtzeitig im Sinne von Ziffer 7.2 dieser Geschäftsbedingungen gerügt, wird die Environics-IUT GmbH nach ihrer Wahl unentgeltlich nachbessern oder neu liefern („Nacherfüllung“), sofern der Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

8.2. Ein Mangel liegt nicht vor, soweit sich die Sache für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die vom Kunden erwartet werden konnte. Ein Sachmangel liegt ebenfalls nicht vor, bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, falscher Lagerung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, die nicht von der Environics-IUT GmbH zu verantworten sind.

8.3. Zur Vornahme aller Environics-IUT notwendig erscheinenden Nacherfüllungsmaßnahmen hat der Kunde die Environics-IUT GmbH nach Abstimmung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere auf Anforderungen den Liefergegenstand an das Werk einzusenden, anderenfalls ist die Environics-IUT GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

8.4. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt oder die Environics-IUT GmbH eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lässt. Liegen die Voraussetzungen des Rücktritts vor, ist aber der Mangel nur unerheblich, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

8.5. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der Environics-IUT GmbH für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für die ohne vorherige Zustimmung vorgenommenen Änderungen des Liefergegenstandes oder für die vom Kunden oder einem Dritten vorgenommene Erweiterung der Software über die der Environics-IUT GmbH vorgesehene Schnittstelle hinaus.

8.6. Ansprüche des Kunden wegen Mängelhaftung gem. Ziffer 8 verjähren zwölf Monate nach Ablieferung des Liefergegenstandes beim Kauf- und Werklieferungsvertrages bzw. – wenn dieses vereinbart ist – nach Inbetriebnahme des Liefergegenstandes oder der Abnahme der Leistung.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

9.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Environics-IUT GmbH verpflichtet, die Lieferung lediglich am Lieferort frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen.

10. Haftung

10.1. Die Environics-IUT GmbH haftet bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellte, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Mängeln, die die Environics-IUT GmbH arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit Environics-IUT garantiert hat, sowie bei Mängeln eines Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Environics-IUT GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht-leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3. Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, insbesondere hat der Kunde für die regelmäßige Wartung zu sorgen.

11. Datenschutz

Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz macht die Environics-IUT GmbH darauf aufmerksam, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Kundendaten für eigene Zwecke der Environics-IUT GmbH verarbeitet und gespeichert werden.

12. Sicherheitsbestimmungen

Der Kunde ist für die Einhaltung der nationalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere auf Zulassung, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur der Liefergegenstände verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, die Environics-IUT GmbH von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften durch den Kunden entstehen, freizustellen.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1. Gerichtsstand ist Berlin. Die Environics-IUT GmbH ist nach ihrem Ermessen berechtigt, auch das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen.

13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

 

Berlin, 1. November 2011